| Philosophie | |
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| Wir wollen unserem Mandanten den "rechtlichen Maßanzug", d.h. eine individuell auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Beratung bieten. | |
| Hierunter verstehen wir auch eine Abstimmung von kostenauslösenden
Maßnahmen an die wirtschaftliche Zielsetzung des Mandanten.
Da wir der Auffassung sind, daß der Mandant auch eine Vorstellung von den Kosten, die eventuell auf Ihn zukommen, haben soll, wurde diesem Aspekt ein eigenes Kapitel gewidmet. Im Unterschied zu manchen Kollegen sind wir der Auffassung, daß die Zwangsvollstreckung nicht lediglich ein Nebengebiet darstellt, mit dem sich der Anwalt leider zu befassen hat. Wir vertreten die Auffassung, daß die wirtschaftliche Zielsetzung des Mandanten in der Regel erst dann erreicht ist, wenn ein Zahlungsanspruch auch erfolgreich beigetrieben werden konnte. Aus diesem Grunde ist für uns die Zwangsvollstreckung genauso wichtig wie beispielsweise ein Klageverfahren. |